BG-Heilverfahren

Arbeits-, Wege-, Dienst- und Schulunfälle sowie Berufskrankheiten sind in der gesetzlichen Unfallversicherung über die Berufsgenossenschaften bzw. die Gemeindeunfallversicherungsträger versichert.

Die Behandlung in diesen Fällen ist speziell qualifizierten Ärzten (in der  Regel sog. D-Ärzte), die von den Unfallversicherungsträgern hierzu ermächtigt wurden, vorbehalten.

Dr. med. Karl-Heinz Attenberger, Christian Zieglmaier und Dr. Ludwig Kohn sind als D-Ärzte zum berufsgenossenschaftlichen Heilverfahren zugelassen.

Wir übernehmen für Sie auch die Verwaltungsformalitäten und kümmern uns um die Kooperation aller beteiligten Institutionen.